26.01.2022 - 6.1 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erklärt Befangenheit und übergibt Herrn Hagen das Wort.

 

Herr Hagen stellt die Beschlussvorlage vor.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/Müritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugestzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/Müritz umfasst in der Flur 21 der Gemar- kung Röbel eine Fläche von ca. 8,5 ha und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt.  
  2. Ziel und Zweck der Planung:                                                                                                      Ziel des Änderungsverfahrens ist allein die Streichung einer textlichen Festsetzung zur Beschränkung auf -eine Grundstückseinfahrt mit einer Breite von maximal vier Metern-. Für eine derartige Festsetzung fehlt in der Anwendung bzw. im Ergebnis der Umsetzung des Bebauungsplanes die städtebauliche Rechtfertigung. Änderungen an den Grundzügen der Planung bzw. zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind in der Folge dieser Änderung nicht erforderlich.
  3. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.                                    Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Öffentlichkeit durch Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.                                                                                           Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der An- gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent-lichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  5. Die Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB wird einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Anlagen zur Vorlage