25.08.2022 - 6 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Stadt Röb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sommer erklärt dazu, dass aufgrund der Preissteigerungen Kosten für Investitionsmaßnahmen und für die laufende Verwaltung angepasst wurden, um geplante Maßnahmen ausführen und beenden zu können. Ein weiterer Grund ist zusätzlicher Personalbedarf.

Er erklärt die Haushaltsaufstellung und benennt größte Aufwands- und Ertragspositionen. Insgesamt ist die Leistungsfähigkeit weiterhin laut RUBIKON gesichert.

Herr Prasser fragt, ob für die Therme nur Unterhaltungskosten geplant sind oder auch Investitionen. Herr Sommer antwortet: Investition in Höhe von 100.000 Euro für den Heizkessel.

Herr Prasser fragt nach Fernwärme wie im Bauhof. Wie ist die Planung bei steigenden Kosten. Herr Sommer: Dieses Jahr fixe Verträge, für 2023 neue Kostenplanung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2511&TOLFDNR=1001860&selfaction=print