30.11.2021 - 9.3 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Der Bürgermeister ist nach § 24 Abs. 1 K-V M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und übergibt daher die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter Herrn Schmidt. Herr Schmidt bittet die Gemeindevertreter um Abstimmung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit-Ja

Herr Schmidt übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Nacke.

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Fincken für das Haushaltsjahr 2020 wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 03.12.2021 übermittelt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 25 vom 11.12.2021.