30.11.2021 - 8.4 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da Herr Saathoff aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes M-V von der Beratung und Abstimmung dieses Beschlusses ausgeschlossen ist, übergibt er die Leitung der Sitzung an seine Stellvertreterin Frau Klatt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.

 

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