28.09.2021 - 8.6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...

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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09Solarpark Fincken“

    der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B)

    sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung 

    vom September 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung ein-

    schließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 gebilligt.

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09Solarpark Fincken der Ge-

    meinde Fincken mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen,

    bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetz-

    buch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2

    Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu 

    beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanent-

    wurf und Begründung einschließlich Umweltbericht  zu unterrichten sowie zur Abgabe ei-

    ner Stellungnahme aufzufordern.

    Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange   

    wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind beteiligt worden.

 

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