28.09.2021 - 8.6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09 „Solarpark Fincken“
der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B)
sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung
vom September 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung ein-
schließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09 „Solarpark Fincken“ der Ge-
meinde Fincken mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetz-
buch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanent-
wurf und Begründung einschließlich Umweltbericht zu unterrichten sowie zur Abgabe ei-
ner Stellungnahme aufzufordern.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
