28.09.2021 - 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“
der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B)
sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird in der vorliegenden Fassung vom
September 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 gebilligt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ der
Gemeinde Fincken mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentli-
chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanent-
wurf und Begründung einschließlich Umweltbericht zu unterrichten sowie zur Abgabe ei-
ner Stellungnahme aufzufordern.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
