29.07.2021 - 8.1 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 4. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der Beschlussfassung verlassen die Investoren, die Mitarbeiter des Planungsbüros und die Einwohner die Sitzung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. die Aufstellung der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ der Gemeinde Bollewick gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bereich, für den die Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Be­bau­ungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 die Flurstücke 26/1 und 27/1 und eine Teilfläche aus Flurstück 16/1und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städte­bau­lichen Erfordernisse
    - Überprüfung der Festsetzungen der öffentlichen Erschließungsanlagen
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
  2. die Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewick wird nach § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
  3. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewick der Gemeinde Bollewick ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
    Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 durchgeführt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  4. der beiliegende Planungsstand Entwurf der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 01.92Ortsmitte Bollewick der Gemeinde Bollewick (Stand Mai 2021) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Mai 2021) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungs­planes Nr. 01.92 „Ortsmitte Bollewick der Gemeinde Bollewick und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  6. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungs­planentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Durchführung dieses Verfahrens­schrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Realisierung

Realisierung:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich im Müritz-Anzeiger Nr. 16/2021 am 07.08.2021 bekanntgemacht.

Weiterhin wurde in der Bekanntmachung auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 16.08.2021 bis einschließlich 24.09.2021 hingewiesen.

Die vom Planungsverfahren berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinde wurden zur Stellungnahme aufgefordert.