29.07.2021 - 7 Informationen "Baugebiet in Bollewick"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bollewick
- Datum:
- Do., 29.07.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Bürgermeisterin begrüßt zum TOP Bauplanungsgebiet
„Ortsmitte Bollewick“die erschienenen Einwohner,
die Investoren Herrn Fischer und Frau Wicklein, Herrn Leddermann und Frau Schramm vom Planungsbüro Baukonzept Nebrandenburg sowie Herrn Mogk vom Bauamt des Amtes Röbel- Müritz.
Herr Fischer und Frau Wicklein erläutern kurz Ihr Bauvorhaben bezugnehmend auf den ursprünglichen Bebauuungsplan aus dem Jahr 1995.
Frau Schramm führt anhand von Kartenmaterial den ehemals geplanten Standort und die Änderungen aufgrund der derzeit gültigen Vorgaben entsprechend der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen aus.
Eine Anbindung an das Baugebiet „ Unterm Regenbogen“ ist nicht möglich, das dieses Gebiet in sich abgeschlossen ist und nicht zum vorliegenden Bauvorhaben gehört. Die Anbindung erfolgt über die Wiesenstraße. Es wird geplant, den Straßenbereich auf eine Breite von 5,50 m auszubauen. Es entstehen 24 Baugrundstücke mit einer Größe von 670 qm bis 2096 qm.
Von den Einwohnern und Gemeindevertretern kommen dazu folgende Fragen:
Schutz des vorhandenen Biotops im Bereich Wiesenweg
Gefährdung der anliegenden Anwohner durch den zu erwartenden Bauverkehr
Ausrichtung der Baugrundstücke laut der Planzeichnung
Möglichkeit der Anwohner der Röbeler Straße ihre in Richtung Baugebiet liegenden Grundstücke weiterhin wie bisher nutzen zu können.
Geplanter Baubeginn
Die Bauplaner und die Investoren führen dazu aus, dass das angrenzende Biotop in jedem Fall erhalten bleiben und geschützt werden soll,da es zur Attraktivität des gesamtes Gebietes beträgt, ebenso wie die anliegenden Weideflächen/Viehbestand des Landwirtschaftsbetriebes.
Der Hinweis bezüglich der Gefährdung der Anwohner mit Beginn des Bauverkehrs wird an die Erschließungsfirma als wichtigen Hinweis weitergegeben.
Bezüglich der Ausrichtung der Baugrundstücke lt. Planzeichnung wurde darauf geachtet, das zur Verfügung stehende Gebiet unter Berücksichtigung der Vorgaben der zuständigen Behörden so zu gestalten, dass die vorhandene Planungsfläche optimal ausgenutzt und den Bedürfnissen der Bauinteressenten angepasst wird.
Die Nutzung der rückwärtigen Grundstücke der Anwohner der RöbelerStraße wird bis zur Grundstücksgrenze des Baugebietes uneingeschränkt sein.
Nach Vorlage aller Beschlüsse, der erfolgten Auslegung des Planes und der Beteilung aller Behörden und Träger der öffentlichen Belange kann von einem Zeitrahmen von mind. 6 Monaten bis zum Baubeginn ausgegangen werden.
Herr Mogk erläutert aus Sicht des Amtes ausgehend vom ursprünglichen Bebauuungsplan von 1995 die notwendigen Anpassungen und Ändeungen zum vorliegenden Bauleitplanverfahren.Eine Ausweitung des Baugebietes auf die Grundstücke der Anwohner der Röbeler Straße ist nicht geplant.
Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Gemeinde für die äußere Erschließung des Wiesenweges zuständig ist und sich um eine unkomplizierte Einigung mit den Betroffenen bemühen wird.
