17.06.2021 - 8.1 Hebesatz-Satzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Bollewick mit Wirkung zum 01.01.2022.

  1. Grundsteuer
    - Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)320 v. H.
    - Grundsteuer B (für Grundstücke)350 v. H.
  2. Gewerbesteuer350 v. H.

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Hebesatz- Satzung der Gemeinde Bollewick v. 17.06.2021 wurde am 06.07.21 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des LK angezeigt. Die Bestätigung der o.g. Behörde vom 12.07.21 zur angezeigten Satzung wurde per Mail an die Stabsstelle weitergeleitet und in der Ausgabe 15/2021 des Müritz-Anzeigers veröffentlicht.

 

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Anlagen zur Vorlage