08.07.2021 - 3 aktuelle Informationen zur Schloßstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Do., 08.07.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Zu diesem TOP sind Frau Ebel vom Amt Röbel-Müritz und der Planer Herr Minke anwesend und machen Ausführung zu der Straßenbaumaßnahme und der erfolgten beschränkten Ausschreibung.
Die Ausschreibung wurde am 25.05.2021 auf der Internetsetie des Amtes bekannt gemacht und am 01.06.2021 im Ausschreibungsportal veröffentlicht. Insgesamt 9 Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen abgefordert, zum Submissionstermin wurden jedoch nur 2 Angebote abgegeben. Einige Firmen haben sich geäußert, aufgrund fehlender Zuarbeiten der Baustofflieferanten keine Angebote abgeben zu können.
Die Angebotsauswertung der vorliegenden Angebote ergab, dass die geplanten Kosten um rund 200T€ überschritten sind und somit die Finanzierung der Maßnahme nicht mehr gesichert war. Eine Nachbeantragung zusätzlicher Mittel im Rahmen der Förderung ist nicht möglich.
Es erfolgte daher in Abstimmung mit dem LK MSE als Fördermittelgeber für die Straßenbaumaßnahme die Aufhebung der beschränkten Ausschreibung.
Durch den LK MSE liegt die Zusage vor, den FM-Bescheid bei einer neuen Ausschreibung duch die Gemeinde aufrecht zu erhalten.
Seitens des Planers und der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Straßenbaumaßnahme öffentlich auszuschreiben, um somit einen größeren Teilnehmerkreis an Baufirmen zu erreichen. Der Planer stellt einen möglichen Zeitplan mit Auschreibung im Oktober 2021, Angebotsprüfung und Vergabe Ende November und Baubeginn im Februar 2022 vor.
Eine Bürgerinformation der Anwohner könnte dann im Januar 2022 durchgeführt werden.
Nach umfassender Diskussion verständigen sich die Gemeindevertreter darauf, zusammen mit dem Planungsbüro in einem Ortstermin sich die beabsichtigte Lösung der Regenentwässerung noch einmal anzuschauen, ob das jetzt geplante Rigolensystem oder statt dessen ein offener Entwässerungsgraben zur Ausführung kommen soll. Die mögliche Einsparung von Baukosten soll dabei unter Beachtung der Kosten für die Unterhaltung eines offenen Entwässerungsgrabens gegenübergestellt werden.
Weitere Einsparungsmöglichkeiten werden durch die Gemeindevertreter nicht gesehen.
Die Bürgermeisterin bittet die Gemeindevertreter um Zustimmung zur öffentlichen Ausschreibung:
