06.05.2021 - 6.2 Bauvoranfrage Errichtung Eigenheime in Leizen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Auftrag an das Amt:

Bitte für folgende Flurstücke eine Bauvoranfrage stellen:

Leizen Kolonie Flurstück 132/1; 155/1; 155/2; und 155/3

Leizen Lindenweg Flurstück 169/2 und 173/4

 

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die aufgelisteten Flurstücke befinden sich planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde Leizen.

Die Beantragung von Bauvoranfragen für eine beabsichtigte Bebauung ist somit entbehrlich, da eine positive Bescheidung nicht zu erwarten ist.

Die Möglichkeiten für bauliche Verdichtungen in den Ortsteilen wurden in einer gemeinsamen Beratung mit dem Bauamt des LK MSE erörtert.

 

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