12.08.2021 - 6.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Energi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Seit Jahren verfolgt die Stadt das Ziel, den derzeitigen Standort des Wirtschaftshofes der Stadt Röbel/Müritz im Bereich der Wohngebiete am Marienfelder Weg auf ein Grundstück im Stadtgebiet mit geringem immissionsrechtlichen Konfliktpotenzial und einem ausreichend großen Platzangebot zu verlagern.

Gleichzeitig plant die Stadt die Errichtung eines Thermosolaranlagenfeldes und den Aufbau eines Nahwärmenetzes zur Versorgung der kommunalen Einrichtungen (Schulen, Therme, Verwaltungsgebäude) und des kommunalen Wohnungsbestandes. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße" geht die Stadt einen ersten Schritt zur Umsetzung der genannten Zielstellungen.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für den in der Anlage im Übersichts-plan dargestellten Geltungsbereich mit den Flurstücken 110/30, 159/21, 180/5, 180/6, 183, 184, 185, 186/1, 191/3, 192/3, 193/2, 146/15, 157/25 der Flur 15 sowie den Flurstücken 742/6, 742/8, 742/9, 742/12, 750/13, 750/14, 750/16 der Flur 14 sowie den Teilflächen der Flurstücke 741/4, 741/5, 750/15 der Flur 14 in der Gemarkung Röbel die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße“.

 

2. Ziele und Zwecke der Maßnahme:                                                                                          Neben der Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Ansiedlung des Energie- und Wirtschaftshofes der Stadt Röbel/Müritz sollen Teilflächen des Geltungsbereiches westlich der Umgehungstraße und südlich des Glienholzweges als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Damit soll der zu-    künftige Energiebedarf dieses Gewerbegebietes und der Energiebedarf der Röbeler Straßenbeleuchtung durch die Erzeugung von umweltfreundlicher Solarenergie abgedeckt werden.                                                                                                                             Weiterhin ist geplant, ein Feld für Thermosolaranlagen als Wärmegewinnung für ein eben-falls im Gebiet entstehendes Hackholzschnitzelheizwerk zum Aufbau eines städtischen Nahwärmenetzes zu errichten. Für die Lagerung der Hackholzschnitzel aber auch und ge-rade für den aus den städtischen Grünanlagen anfallenden Grünschnittabfall wird eine den umweltrechtlichen Bestimmungen gerecht werdende befestigte Fläche geschaffen.

3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Energie- und Wirt-schaftshof an der Umgehungsstraße“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß        § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswir-kungen durchzuführen.

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem bevollmächtigtem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

6. Mit der Planung der Aufstellung des Bebauungsplans „Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße“ der Stadt Röbel/Müritz ist das Planungsbüro Baukonzept Neubranden-burg zu beauftragen. Das Planungsbüro hat umfangreiche Kenntnisse über die Planung und Umsetzung von Energiegewinnungsanlagen und besitzt damit die nötige Fachkompetenz.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2404&TOLFDNR=43195&selfaction=print