11.08.2021 - 9.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Energi...

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Wortprotokoll

Herr Müller stellt die Beschlussvorlage vor.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für den in der Anlage im Übersichts-plan dargestellten Geltungsbereich mit den Flurstücken 110/30, 159/21, 180/5, 180/6, 183, 184, 185, 186/1, 191/3, 192/3, 193/2, 146/15, 157/25 der Flur 15 sowie den Flurstücken 742/6, 742/8, 742/9, 742/12, 750/13, 750/14, 750/16 der Flur 14 sowie den Teilflächen der Flurstücke 741/4, 741/5, 750/15 der Flur 14 in der Gemarkung Röbel die Aufstellung des Bebauungsplanes „Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße“.

2. Ziele und Zwecke der Maßnahme:                                                                                          Neben der Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)r die Ansiedlung des Energie- und Wirtschaftshofes der Stadt Röbel/Müritz sollen Teilflächen des Geltungsbereiches westlich der Umgehungstraße und südlich des Glienholzweges als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt werden. Damit soll der zu-    nftige Energiebedarf dieses Gewerbegebietes und der Energiebedarf der Röbeler Straßenbeleuchtung durch die Erzeugung von umweltfreundlicher Solarenergie abgedeckt werden.                                                                                                                            Weiterhin ist geplant, ein Feld für Thermosolaranlagen als Wärmegewinnung für ein eben-falls im Gebiet entstehendes Hackholzschnitzelheizwerk zum Aufbau eines städtischen Nahwärmenetzes zu errichten. Für die Lagerung der Hackholzschnitzel aber auch und ge-rade für den aus den städtischen Grünanlagen anfallenden Grünschnittabfall wird eine den umweltrechtlichen Bestimmungen gerecht werdende befestigte Fläche geschaffen.

3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Energie- und Wirt-schaftshof an der Umgehungsstraße“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß       § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswir-kungen durchzuführen.

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem bevollmächtigtem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

6. Mit der Planung der Aufstellung des Bebauungsplans „Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße“ der Stadt Röbel/Müritz ist das Planungsbüro Baukonzept Neubranden-burg zu beauftragen. Das Planungsbüro hat umfangreiche Kenntnisse über die Planung und Umsetzung von Energiegewinnungsanlagen und besitzt damit die nötige Fachkompetenz.

 

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Anlagen zur Vorlage