18.05.2021 - 8.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der Satzung über den BebauungsplanAm Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Entwurf in der Fassung vom April 2021 hat öffentlich ausgelegen. Die TöB wurden im Rahmen der Auslegung beteiligt.

 

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