14.04.2021 - 6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 14.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Hagen übergibt das Wort an Herrn Winter (IGN Waren).
Herr Winter:
- Lärmschutzgutachten liegt vor:
- durch den Verkehrslärm (Bahnhofstraße), Sportlärm, Rasenpflege sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten
- bei Punktspielen, besonderen Ereignissen ( z.Bsp. Sommerfest) sind Werte etwas höher, jedoch innerhalb des zulässigen Grenzbereiches
- somit sind keine weiteren Festsetzungen im B-Plan erforderlich
- vorliegender Entwurf ist identisch mit Entwurf Stand 01/2021
Herr Richter:
Wie sind die Feststellungen entstanden? Seit einem Jahr fanden keine Veranstaltungen statt. Ist der Schulsport nicht berücksichtigt?
Herr Winter:
Annahmen erfolgten aufgrund der Richtlinien und entsprechender Planungsempfehlungen. Der Schulsport ist unter dem Aspekt Sportlärm berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
- Der Planentwurf über die nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2021 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.
Anlagen zur Vorlage
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456,9 kB
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4,5 MB
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