23.02.2021 - 8.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Wohngebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung eines Bebau-ungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich gelegen zwischen dem Altstädter Friedhof / Kleingartenanlage „Sonnenblick“ und der Kleingartenanlage „Marienfelder Weg“ entlang verlaufend der süstlich angrenzenden Seebadstraße und des Marienfelder Weges in der Stadt Röbel/ Müritz.
    Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Wohngebiet „Ann Jörgenbarg“ der Stadt Röbel/ Müritz.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. 

            Der Geltungsbereich beinhaltet eine Fläche von etwa 19,3 ha mit den Flurstücken

            135/3, 135/4, 288, 287, 286, 285, 292/2, 290, 291, 284/2, 283, 292/1, 284/1, 293/1,

            293/2, 294/1, 294/2, 282, 295/1, 295/2, 296/1, 281/1, 281/2, 297/1, 297/2, 280/2,   

            343/2, 280/1, 342/2, 279/1, 279/2, 298, 278/1, 278/2, 300, 299, 277/1, 277/2, 301, 

            276/1, 276/2 der Flur 21, Gemarkung Röbel, und den Teilflächen der Flurstücke 6/11,

            13/2, 48/1, 50/3, 65/1, 135/6, 135/7, 289, 342/1, 338, 337, 336/1, 335/1, 333, 331/1, 

            330/1, 329/1, 328/1, 324/1, 323/1, 322/3, 321/6, 321/7, 301 der Flur 21, Gemarkung     

            Röbel, sowie den Teilflächen der Flurstücke 1/1, 274/4, 143/2, 96/2, 108/2, 109/2, 

            110/2 der Flur 19, Gemarkungbel.

  1. Ziel und Zweck der Planung sind:

- Ausweisung von Bauflächenr den Wohnungsbau in verschiedenen Größen und 

  Formen (Eigenheime, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau mit     

  2-3 Geschossen) zur Sicherung eines dringenden Wohnbedarfs; 

            - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
              glicher Nutzungen des Plangebietes;
            - die Ordnung der Verkehrserschließung einschließlich dem Neubau einer Ortsumge-  

              hung zwischen der Kreuzung L 24/Warener Chaussee und der Kreuzung Seebad-     

              straße/Marienfelder Weg sowie Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung;
            - die Berücksichtigung umweltschützender Belange;

  1. der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu     machen.

 

  1. Die Bauleitplanung für das Gebiet, die Realisierung der inneren verkehrstechnischen Erschließung (ohne Umgehungsstraße) und der Erschließung mit stadttechnischen Medien, die Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie die Vermarktung erfolgt durch den Vorhabenträger LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH auf der Grundlage eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.

 

  1. Vorhabenträger für die geplante Umgehungsstraße zwischen der Kreuzung L 24/ Warener Caussee und der Kreuzung Marienfelder Weg/Seebadstraße ist die Stadt Röbel/Müritz.

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Der B-Plan befindet sich in Bearbeitung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2340&TOLFDNR=42038&selfaction=print