10.06.2020 - 11 Anfragen/Informationen

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Wortprotokoll

Herr Dr. Ahrendt bittet Herrn Tietze um Auskunft über den aktuellen Stand der Problematiken “Flurneuordnung“ und “Umgestaltung Gemeindehaus für Vermietung“.

 

Herr Tietze informiert:

  1. Flurneuordnung:

Eine Flurneuordnung muss beim Stattlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt beantragt werden. Dabei muss sich die Gemeinde an den Vermessungskosten beteiligen. Eine Flurneuordnung muss sachkundig begründet werden. Beispielsweise sollten die Landwirte bei der Antragsstellung miteinbezogen werden. Bei der Begründung kann dann eine bessere Flächenbewirtschaftung angegeben werden.

Es ist nicht sicher, ob eine Förderung im Rahmen von ZENAPA erreicht werden kann. Eine weitere Prüfung zu den Voraussetzungen wird angestrebt.

 

  1. Umgestaltung Gemeindehaus für Vermietung

Eine abschließende Stellungnahme zur Machbarkeit steht noch aus. In jedem Fall müssten die Kosten für den Umbau kalkuliert und in den Haushalt der Gemeinde eingestellt werden. In diesem Zusammenhang bittet Herr Tietze noch um etwas Geduld, da die Ergebnisse aus der Erarbeitung des Quartierskonzeptes die Entscheidung der Gemeindevertretung beeinflussen.

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Auftrag an das Amt:

Zu 1. Flurneuordnung:

Das Antragsverfahren soll geprüft und die Bedingungen recherchiert werden.

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Realisierung

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