18.05.2020 - 8.2 Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Mo., 18.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen die Außenbereichssatzung Sockenfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung Sockenfeld der Gemeinde Leizen alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Außenbereichssatzung Sockenfeld mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
