Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V mit 8 von 8 Gemeindevertretern beschlussfähig.