13.02.2020 - 8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 13.02.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 11.952,97 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V.
2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss der Gemeinde Gotthun zum 31.12.2017 fest. Der Jahresfehlbetrag von -119.481,71 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Realisierung
Realisierung:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Gotthun wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 21.02.2020 übermittelt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 05 vom 07.03.2020.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 09.03.2020 bis zum 24.03.2020.
