06.02.2020 - 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin bringt die Beschlussvorlage ein und übergibt das Wort an Herrn Mogck vom Bauamt. Dieser erläutert die Beschlussvorlage.

Anschließen informiert Herr Schmarje die Gemeindevertretung, dass die als Feldhecke geplante Ausgleichpflanzung nicht so durchgeführt werden kann wie angedacht. Es besteht daher die Überlegung, zum Ausgleich Punkte eines bestehenden Ökokontos zu erwerben. Dann würde der Ausgleich nicht hier vor Ort stattfinden.

 

Durch die Bürgermeisterin wird ausdrücklich der Wunsch geäert, den Ausgleich hier vor Ort durchzuführen. In der Gemeinde gibt es viele Flächen, auf denen Maßnahmen stattfinden könnten.

Seitens des Vorhabensträgers wird die Bereitschaft signalisiert, geeignete Maßnahmen auch hier in der Gemeinde durchzuführen.

 

Herr Mau: Wann erfolgt der Rückbau der Anlage?

r die Nutzungsdauer der Anlage gibt es keinen Termin. Wenn es zur endgültigen Aufgabe der Energiegewinnung kommt, dann erfolgt der Rückbau.

 

Herr Schmarje informiert die Gemeindevertretung, dass die Gewerbesteuern zu 100 % in die Gemeinde Leizen fließen.

 

Folgende Flächen werden durch die Gemeinde r die Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen:

- Bereich an der Wendeschleife am Ende der Kirchstraße

- Grundstück hinter dem Wohnhaus Schloßstraße 2/4

- Nußinsel Hinweis Bodendenkmal

- Schwarzer Weg Allee ergänzen

- Minzower See Renaturierung cksprache mit Pächtern erforderlich

- Ehemalige Mülldeponie Zwischen Woldzegarten und Gr Kelle

- Alleenbepflanzung zwischen Leizen und Woldzegarten

 

 

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abweichender Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Januar 2020) mit der Maßgabe gegebilligt, die von der Gemeinde vorgeschlagenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auf ihre Eignung hin durch die Planungsbüros zu prüfen und ggf. auch schon mit dem LK MSE Abt. Naturschutz vorabzustimmen.

Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sollen dann in den Entwurf eingearbeitet werden und erst dann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen.

 

  1. der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
  3. gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist für die Stellungnahmen verkürzt.
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

Als Anlage zum Beschluss wird eine Aufstellung über mögliche Flächen auf denen eine Ausgleichspflanzungen aus Sicht der Gemeinde erfolgen kann beigefügt.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Vorschläge der Gemeinde zu möglichen Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet wurden geprüft und in die Planung eingearbeitet.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 05/2020 am 07.03.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 16.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (E-Mail) vom 05.03.2020 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2222&TOLFDNR=39369&selfaction=print