06.02.2020 - 10.4 Klarstellungsbeschluss zur Aufgabenwahrnehmung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nürnberg bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

Es wird zum Zwecke der Klarstellung beschlossen,

  1. dass das Amt gemäß § 6 Abs. 4 AbwAG M-V als übernehmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts als Aufgabenträger von der Gemeinde Leizen bestätigt wird. Die Aufgabe umfasst die Umlegung der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 2 AbwAG M-V zu entrichtenden Abwasserabgaben auf die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt. Der Übertragung der Aufgabe entspricht die Übertragung der Satzungskompetenz.
  2. dass in einem 1. Nachtrag zum öffentlich rechtlichen Vertrag vom 11. Dezember 1995 zwischen dem Zweckverband für Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ,,Müritz-Elde-Wasser‘‘ (MEWA) und der Gemeinde Leizen nunmehr zwischen dem Amt Röbel-Müritz eine entsprechende Klarstellung nach dem Muster des als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfs auch vertraglich vereinbart wird.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Vertrag (1. Nachtrag zum ö.-r. Vertrag [...]) ist mit der Unterschrift des Amtsvorsteher in Kraft getreten. Der Originalvertrag wurde an die MEWA übersandt.

 

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