15.01.2020 - 7.9 Klarstellungsbeschluss zur Aufgabenwahrnehmung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Es wird zum Zwecke der Klarstellung beschlossen,

 

1. dass das Amt gemäß § 6 Abs. 4 AbwAG M-V als übernehmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts als Aufgabenträger von der Gemeinde Buchholz bestätigt wird. Die Aufgabe umfasst die Umlegung der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 2 AbwAG M-V zu entrichtenden Abwasserabgaben auf die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt. Der Übertragung der Aufgabe entspricht die Übertragung der Satzungskompetenz.

 

2. dass in einem 1. Nachtrag zum öffentlich rechtlichen Vertrag vom 19. Dezember 2001 zwischen dem Zweckverband für Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ,,Müritz-Elde-Wasser‘‘ (MEWA) und der Gemeinde Buchholz nunmehr zwischen dem Amt Röbel-Müritz eine entsprechende Klarstellung nach dem Muster des als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfs auch vertraglich vereinbart wird.

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Realisierung

Realisierung:

 

Der 1. Nachtrag zum öffentl.-rechtl. Vertrag (...) ist mit Unterschrift des Amtsvorstehers in Kraft getreten. Der Originalvertrag wurde am 30.04.2020 an die MEWA übergeben.