15.01.2020 - 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Gemeindevertretersitzung Buchholz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Buchholz
- Datum:
- Mi., 15.01.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 3.953,05 € gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V.
2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Buchholz zum 31.12.2018 fest. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 € und wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Realisierung
Realisierung:
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Buchholz wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 22.01.2020 übermittelt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 03 vom 08.02.2020.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.02.2020 bis zum 25.02.2020.
