15.01.2020 - 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Wort wird wieder an den Bürgermeister, Herrn Tietze, übergeben.

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 3.953,05 gem. § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik    M-V.

2. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Buchholz zum 31.12.2018 fest. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 und wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Buchholz wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 22.01.2020 übermittelt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 03 vom 08.02.2020.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.02.2020 bis zum 25.02.2020.