15.01.2020 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Wort wird an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Dr. Ahrendt, übergeben. Herr Tietze ist aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Buchholz für das Haushaltsjahr 2017 wurde als elektronische Akte dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt per Mail am 22.01.2020 übermittelt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Müritz Anzeiger Nr. 03 vom 08.02.2020.