12.11.2020 - 6.2 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Die Friedhofsgebühren sind durch die Verwaltung auf der Grundlage der Kosten der Jahre 2017-2019 neu kalkuliert worden. Die bisherigen Gebühren unterlagenseit dem Jahr 2006 keiner Preissteigerung. Eine neue Kalkulation und Gebührenanpassung ist daher dringend notwendig.

 

Folgende Änderungen ergeben sich laut der Kalkulation:

BisherNeu

Erwerb eines 20-jährigen Nutzungsrechtes für ein Erdgrab 585,00€900,00 €

r ein Urnengrab280,00€500,00 €

anonymes Grab374,00€700,00 €

Verlängerung Nutzungsrecht Erdgrab/pro Jahr 23,40 € 45,00 €

Verlängerung Nutzungsrecht Urne/pro Jahr 14,00 € 25,00 €

Nutzung der Feierhalle155,00 €165,00 €

hrliche Betriebskosten 7,60€ 30,00 €.

 

Die bestehende aktuelle Unterdeckung durch die zu geringen Einnahmen aus den Grabarten, Betriebskosten und für die Nutzung der Feierhalle, kann nur durch die neu kalkulierten Kosten korrigiert werden. Die neu ermittelten Kostenpunkte stellen immer noch eine moderate Erhöhung, im Verhältnis zum langen Zeitraum ohne Neukalkulation, dar.

 

Herr Prasser fragt nach, ob in Zukunft auch andere Bestattungsformen in die Satzung aufgenommen werden. Der Trend geht in Richtung anonyme Bestattungen. Frau Schoenfelder bestätigt dies. Herr Sprick erklärt, dass der Bauausschuss sich bereits mit diesem Thema befasst hat. Es wird eine Planung bzw. Konzeption erstellt, die im nächsten Jahr in den Ausschüssen vorgestellt wird.

 

Herr Sommer merkt an, dass ein Rechenfehler in der Kalkulation vorliegt (anonymes Grab 0,7m x 0,7m). Herr Mahnke sichert zu, dass die Kalkulation von Ordnungsamt korrigiert wird. Herr Westerkamp und Herr Prasser regen an, dass mit der Kalkulation eine vollständige Kostendeckung erreicht werden soll und bitten eine Anpassung vorzunehmen.

 

Herr Sprick und Herr Mahnke sichern zu, dass die Kalkulation korrigiert und angepasst wird.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof und billigt die Gebührenkalkulation.

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung für den Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz, vom 21.11.2006, tritt mit Veröffentlichung der neuen Friedhofsgebührensatzung, sowie der dazugehörigen Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof, außer Kraft.

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