12.11.2020 - 6.5 Namensgebung für das Grundschul- und Begegnungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Gemäß § 106 (2) Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) kann der Schulträger der Schule im Einvernehmen mit der Schulkonferenz einen Namen geben. Die Namensgebung soll die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule unterstützen.

Werner Schinko ist ein verdienter Ehrenbürger der Stadt, der in seiner Tätigkeit als Künstler, Grafiker und Illustrator Generationen geprägt hat. Um sein künstlerisches Lebenswerk zu ehren, ist ein erklärtes Ziel der Stadt Röbel/Müritz, das Grundschul- und Begegnungszentrum nach ihm zu benennen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dem zukünftigen  Grundschule- und Begegnungszentrum Röbel/Müritz den Namen Grundschul- und Begegnungszentrum Werner Schinko“ zu geben.

 

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