04.11.2020 - 5 Vorstellung Konzept Baugebiet "Kirchenholz IV"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Frau Lange, A&S GmbH Neubrandenburg
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Müller übergibt Frau Franke (LGE) das Wort.
Frau Franke stellt die Strukturskizze für das Baugebiet „Kirchenholz IV“ vor.
(Den Ausschussmitgliedern liegt die Skizze in Papierform vor.)
- insgesamt sollen ca. 19 ha neuerschlossen werden
- Gesamtkonzept geht von dem Bau der Umgehungstraße aus
- entlang der Straße kräftige Bebauung; 2 bis 3 geschossig
- nach außen hin abfallende Bebauung
- Erschließungsstraßen innerhalb des Wohngebietes zur Auflockerung mit Grünstreifen geplant
- fußläufige Verbindungen zur Müritzpromenade, zur Kleingartenanlage und zum bestehenden Baugebiet
- Verlauf der Schmutzwasserleitung momentan quer durch das Erschließungsgebiet, Verlegung ist technisch möglich
- für erforderliche Gutachten ist immer das gesamte Gebiet zu betrachten, daher Aufstellung eines B-Planes empfohlen
- Ausführung / Erschließung kann in 2 Abschnitten erfolgen
- die Erstellung des Höhen- und Lageplanes ist beauftragt
- zur Bedarfsermittlung an Reihen- und Familienhäusern sind u.a. Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft
Harr Hahn:
- können Aussagen zum zeitlichen Ablauf getroffen werden?
Frau Franke:
- B- Planverfahren wird aufgrund der erforderlichen Gutachten und Verfahrensschritte ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen; die Erschließung ca. 1 Jahr
Herr Müller:
- wie viele Standorte werden entstehen?
Frau Franke:
- Anzahl der Gebäude ist von den Grundstücksgrößen abhängig
- nach außen hin eine lockere Bebauung setzt größere Grundstücksgrößen voraus
Frau Sonnenburg:
- bedankt sich für die Vorstellung des Konzeptes und befürwortet die geplante Bedarfsermittlung
Herr Hagen:
- wie ist der Sachstand zum Baugebiet „An de Wisch“
Frau Franke:
- Rückbau ist abgeschlossen
- zurzeit jedoch noch ein privater Nutzer auf dem Gelände
- zur Erstellung des Bodengutachten sind Proben entnommen worden
- nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese in Erschließungsplanung eingearbeitet
- anschließend erfolgt Erstellung des LV; die Ausschreibung zur Erschließung über den Jahreswechsel
- Mitte März 2021 soll Erschließung beginnen
- nach abgeschlossener Ausschreibung und Kalkulation beginnt die Vermarktung
- Vermarktung ab Frühjahr 2021, parallel zur Erschließung
- Bebauung ab 2022
- Kaufverträge der LGE sind so gestaltet, dass der Kaufpreis fällig wird, wenn Hochbaureife erklärt wird
Herr Sprick:
- in ersten Vorstellungen war das Baugebiet „ Kirchenholz IV“ kleiner
- ist der Bedarf an Reihenhäuser in Röbel tatsächlich vorhanden?
Frau Franke:
- auch bei der Erstellung von 2 B-Plänen ist immer das Gesamtkonzept zu betrachten, daher ist die Aufstellung eines B- Planes zeitlich und auch finanziell günstiger
- zur Bedarfsermittlung werden im Vorfeld Gespräche stattfinden
Frau Fischer:
- es besteht die Möglichkeit im B- Plan Baufenster festzulegen
- der Trend zur Errichtung von Reihen- und Doppelhäusern kann bestätigt werden
Frau Franke:
- Ziel ist es, verschiedene Wohnformen anzubieten, um viele Kunden anzusprechen
- Festlegungen sollten schon zu Beginn des Verfahrens getroffen werden, um die Erschließung zu vereinfachen (z. Bsp. Hausanschlüsse)
Herr Hagen:
- werden die Festlegungen zu den Baukörpern jetzt getroffen?
Herr Müller:
- diese Festsetzungen erfolgen im B-Plan
Herr Tulke:
- der Bedarf an Reihenhäusern ist gegeben, in der Kirschenallee und im Wardenburger ist kein Leerstand zu verzeichnen
Frau Franke:
- zunächst soll das Nutzungskonzept und der Charakter des Wohngebietes festgelegt werden
- weitere Festlegungen folgen im städtebaulichen Konzept und konkret im B- Plan
Herr Sprick:
- für den Bau der Umgehungstraße liegt eine vorläufiger FM- Bescheid vor, eine endgültige Förderzusage ist noch nicht erfolgt
- Voraussetzung ist, dass von der Umgehungsstraße keine Grundstückszufahrten möglich sind
- Zufahrt können nur über Sammelstraßen erfolgen
Frau Fischer:
- das Plangebiet reicht bis an den Friedhof, vielleicht sollte eine mögliche Erweiterung des Friedhofes berücksichtigt werden
Herr Müller:
- wann sind die Gespräche zur Bedarfsermittlung geplant?
- wann erfolgt Info an die Verwaltung bzw. den Ausschuss?
Frau Franke:
- Aufstellungsbeschluss soll im Februar 2021 erfolgen
- dazu ist formal das Konzept noch nicht erforderlich
Frau Sonnenburg:
- diese Information sollte vor dem Aufstellungsbeschluss vorliegen
- warum soll der Beschluss schon im Februar 2021 gefasst werden?
Herr Sprick:
- es sollte so schnell wie möglich mit dem Planverfahren begonnen werden
- sollten z. Bsp. die Fördermittel bewilligt werden, kann auf die vorliegende Planung zugegriffen werden
- im Aufstellungsbeschluss werden lediglich die Baugrenzen, also das Plangebiet, festgelegt
Herr Müller:
- bedankt sich bei Frau Franke für die Ausführungen
- die Ergebnisse der Gespräche sollen dem Ausschuss auf der nächsten Sitzung am 06. Januar 2021 mitgeteilt werden
Frau Franke verlässt um 19.55 Uhr die Sitzung.
