22.09.2020 - 8.15 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellende Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes       Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erwei-terung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz und die dazugehörige Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung einschließlich Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbarge-meinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                             Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Gemeinden wurden beteiligt.

 

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