22.09.2020 - 8.17 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 3. Änderung F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.17
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung mit Anlagen einschließlich Umwelt-bericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wird in der vor-liegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
- der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung mit Anlagen einschließlich Umwelt-bericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Flächennutzungsplanentwurf (Planzeichnung) und Begründung mit Anlagen ein-schließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belan-ge zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
