22.09.2020 - 8.9 Annahme von Spenden (Zuwendungen) der Wohnungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst den Grundsatzbeschluss, dass die monatlichen Zuwendungen (Sponsoring) der Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel für das Jugendhaus gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V angenommen werden dürfen, ohne dass es in den Folgejahren einer gesonderten Beschlussfassung der Stadtvertretung bedarf.
