22.09.2020 - 8.12 Klarstellungsbeschluss zur Aufgabenwahrnehmung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Es wird zum Zwecke der Klarstellung beschlossen,

  1. dass das Amt gemäß § 6 Abs. 4 AbwAG M-V als übernehmenden Körperschaften des öffentlichen Rechts als Aufgabenträger von der Stadt Röbel/Müritz bestätigt wird. Die Aufgabe umfasst die Umlegung der nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 2 AbwAG M-V zu entrichtenden Abwasserabgaben auf die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen das Abwasser anfällt. Der Übertragung der Aufgabe entspricht die Übertragung der Satzungskompetenz.
  2. dass in einem 1. Nachtrag zum öffentlich rechtlichen Vertrag vom 13. Dezember 2001 zwischen dem Zweckverband für Kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ,,Müritz-Elde-Wasser‘‘ (MEWA) und der Stadt Röbel/Müritz nunmehr zwischen dem Amt Röbel-Müritz eine entsprechende Klarstellung nach dem Muster des als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurfs auch vertraglich vereinbart wird.
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Realisierung

Realisierung:

 

Die Kommunalaufsicht wurde am 08.12.2020 über den Beschluss in Kenntnis gesetzt. Die damit im Zusammenhang stehende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 26/2020 v. 24.12.2020 veröffentlicht.

 

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