11.08.2020 - 6.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

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Wortprotokoll

Herr Müller verliest die Beschlussvorlage.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.

  1. Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz und die dazugehörige Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung einschließlich Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                              Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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