11.08.2020 - 6.1 Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der ...

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Wortprotokoll

Herr Müller verliest die Beschlussvorlage.

 

Frau Sonnenburg:

 

-          Gibt es evtl. Schwierigkeiten im weiteren Verfahren, wenn der F-Plan nach Abschluss des B-Planverfahrens berichtigt wird?

 

Frau Nietiedt:

 

-          Verfahrensweise ist so in Ordnung

-          Aufstellung der B-Pläne erfolgt gesondert

-          r Bereich Friesensportplatz nach § 13 A BauGB

-          r den Bereich Gotthunskamp nach § 13 B BauGB; dieser muss bis 31.12.2021 beschlossen sein

-          konkrete Festlegungen erfolgen in den B-Planverfahren

-          mit der Einarbeitung die 3. Änderung wird der Flächennutzungsplan in digitaler Form erstellt

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Vorentwurf (Stand September 2019) der 3. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Röbel/Müritzhrend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stel-lungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlagen) beschlossen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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