15.01.2020 - 7 Sachstandsbericht und Diskussion zur Planbearbe...

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Wortprotokoll

Herr Sprick:

 

-          der rechtsgültige B-Plan ist aus dem Jahr 1998

-          3. Änderung des B-Planes ist nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich, somit ist die neue Eingriffsregelung zu Ausgleichsmaßnahmen anzuwenden

-          erste Bilanzierung ergab eine Ausgleichsforderung von ca. 150.000 m²

-          die 3. Änderung des B-Planes wäre somit sehr kostenintensiv

-          daher sollte der Planungsauftrag an die A & S GmbH zuckgenommen und auf den bestehenden B-Plan zurückgegriffen werden

 

Frau Sonnenburg:

Wieviel Kosten sind bisher entstanden? Diese sollten auf der nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden.

 

Herr Hahn:

Gibt es potentielle Bewerber für Grundstücke im Gewerbegebiet?

 

Herr Sprick:

Es gibt vereinzelt Nachfragen, jedoch keine konkreten Anfragen zu großen Flächen.

 

Durch die Verwaltung ist die Beschlussvorlage zur Einstellung des Planverfahrens zur nächsten Ausschusssitzung vorzubereiten.

 

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