07.01.2020 - 11.7 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04Biogasanlage Knüppel­damm der Gemeinde Fincken (Stand Februar 2019) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04Biogasanlage Knüppeldamm der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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