07.01.2020 - 11.7 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 07.01.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Biogasanlage Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken (Stand Februar 2019) mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Biogasanlage Knüppeldamm“ der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
