07.01.2020 - 11.5 Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, dass die Gemeinde auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses (Konzernabschluss) gemäß § 61 Abs. 1 i.V.m. § 176 KV M-V verzichtet. Stattdessen wird, soweit die Gemeinde an Unternehmen und Einrichtungen beteiligt ist, ein Beteiligungsbericht gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V erstellt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Entscheidung der Gemeinde über die Erstellung eines Beteiligungsberichtes wurde der Kommunalaufsicht am 19.03.2020 schriftlich mitgeteilt.

 

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