07.01.2020 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Nacke erläutert kurz die Modalitäten zur Einwohnerfragestunde.

-          Ab dem 14. Lebensjahr haben Einwohner das Recht in der Sitzung Ihr Anliegen vorzubringen.

-          Zu Angelegenheiten die auf der Tagesordnung stehen, dürfen keine Fragen gestellt oder Anregungen vorgebracht werden.

-          Die Fragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.