21.11.2019 - 8 Anfragen und Anträge der Ausschussmitglieder

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Wortprotokoll

Herr Hagen:

-          wie ist der Sachstand zum B-Plan „An de Wisch“

 

Frau Franke:

-          Herr von Heydebreck hat den Pächter zum Rückbau aufgefordert

-          aus Artenschutzgründen hat der Rückbau bis spätestens 02/03 2020 zu erfolgen

-          mit Satzungsbeschluss ist die formale Voraussetzung zur Erschließungsplanung geschaffen

-          wenn Auslegung der Genehmigungsplanung abgeschlossen erfolgt die Ausführungsplanung

-          1. Ausbaustufe beinhaltet die Erschließung und den komplette Herstellung der Straße

-          Ziel ist es, die Hochbaureife bis zum Herbst 2020 zu schaffen

-          sobald die Submissionsergebnisse vorliegen, beginnt die Vermarktung

-          kein spezielles Auswahlverfahren vorgesehen

 

Die Grundstücke sollten innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb bebaut werden. In den Kaufverträgen soll die Bauverpflichtung entsprechend geregelt werden.

 

Herr Sprick:

 

Mit den Planungen für den Wohnungsbaustandort Kirchenholz IV sollte zeitnah begonnen werden, der Bau der Umgehungs- / Erschließungsstraße ist noch nicht absehbar.

 

Frau Franke wird gebeten einen Termin zur Abstimmung zwischen der LGE und der Stadt Röbel/Müritz zur weiteren Verfahrensweise zur Erschließung „Kirchenholz IV“ zu vereinbaren.

 

Herr Müller:

 

Kann die Beleuchtung / Anstrahlung der Kirchen auf LED umgerüstet werden um eine hellere Beleuchtung zu erreichen?

 

Frau Neudeck:

-          es liegt ein aktuelles Kostenangebot vor; pro Strahler ca. 700,00 Euro

-          die Stromeinsparung liegt unter 40%, so dass momentan von einer Umrüstung abgesehen wird

 

Herr Wolter:

 

Der Blick vom Aussichtspunkt in der Straße Achter de Muer auf die Müritz ist durch die Bäume nicht mehr gegeben.

 

Frau Sonnenburg:

 

Grundsätzlich sollten entlang der Promenaden Blickpunkte geschaffen werden.

 

Herr Sprick:

-          Promenade zwischen Regattahaus und Müritzfischer wird regelmäßig geschnitten

-          ume an der Wünnow stehen im Uferbereich, die Stadt ist nicht Eigentümer, sondern das Schifffahrtsamt Lauenburg

-          Info an das Ordnungsamt zur Prüfung

 

Herr Klemann:

 

Die Beräumung des Grundstückes in der Bahnhofstraße wirkt sich positiv auf das Stadtbild aus.