22.10.2019 - 6 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Herrn Mogck.

Herr Mogck erläutert die Beschlussvorlage. Anstehende Fragen konnten beantwortet werden.

In der Beschlussvorlage 13-2019-028 hat sich ein Fehler eingeschlichen, es Fehlt das Flurstück 18/30. Dieses Flurstück wird noch nachträglich in den Beschluss aufgenommen.

Herr Mogck wird die Korrektur des Beschlusses veranlassen.

Herr Mogck übergibt das Wort an Herrn Marx.

Herr Marx stellt sich vor und übergibt den Gemeindevertretern eine kurze Präsentation.

Im Anschluss erläutert er den Gemeindevertretern das Vorhaben. Die Anlagen werden von der Firma aufgebaut und bleiben auch im Eigentum der Firma. Es erfolgt eine Ausgleichspflanzung in Form von Hecken.

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass unbedingt die Anwohner beachtet werden. Es muss sich unbedingt für die Anwohner positiv entwickeln.

Die Bürgermeisterin bedankt sich und bringt den Beschluss zur Abstimmung ein.

 

Nach Beschlussfassung verlassen um 19:30 Uhr die Gebrüder Awe und Herr Marx

die Sitzung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01 „Industrie- und Gewerbegebiet der Gemeinde Leizen gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
     
  2. der Bereich, für den die Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01 gelten soll, umfasst in der Gemarkung Leizen, Flur 3 die Flurstücke 17/6 teilweise (tlw.), 18/8 tlw., 18/18, 18/20, 18/23, 18/25, 18/28, 18/29, 18/31, 18/32 tlw. und 18/33 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse
    - Überprüfung der Festsetzungen der öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpassung an den tatsächlichen Bestand
    - die Becksichtigung umweltschützender Belange.
     
  3. die Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01Industrie- und Gewerbegebiet wird nach § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
     
  4. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01Industrie- und Gewerbegebiet ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Satzung über die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 01Industrie- und Gewerbegebiet im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
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