17.09.2019 - 8.1 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nacke schlägt vor, die vom Innenministerium empfohlenen Entschädigungshöhen anzunehmen.

-          Der BM erhält 1.000,- € im Monat

-          Der 1. Stellv. erhält 20 % davon 200,- € im Monat

-          Der 2. Stellv. erhält 10 % davon 100,- € im Monat

-          Jedes Mitglied der GV erhält 40,- € pro Sitzung

-          Die Ausschussvorsitzenden erhalten pro geleiteter Ausschusssitzung 60,- €.

Der Sockelbetrag wird nicht in Anspruch genommen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken  beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Fincken.

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Realisierung

Realisierung:

 

Mit Schreiben vom 15.10.2019 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde gab es keine rechtlichen Bedenken. Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Fincken wurde im Müritz- Anzeiger Nr. 22 vom 2. November 2019 veröffentlicht. Die Satzung tritt somit am 3. November 2019 in Kraft.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2142&TOLFDNR=38185&selfaction=print