20.08.2019 - 4.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

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Wortprotokoll

Frau Fischer stellt das Bauvorhaben vor:

 

-          es entstehen 60 120 m² große Wohnungen

-          das Befahren der geplanten Straße mit Fahrzeugen bis zu 16 m Länge ist möglich

-          die geplanten Gebäudehöhen passen sich der vorhandenen Bebauung an

-          im B-Plan werden folgende Festsetzungen getroffen:

  • reines Wohngebiet (keine Ferienwohnung)
  • Grundflächenzahl 0,4
  • henbegrenzung der Gebäude auf 10,50 m
  • Fassadengestaltung: oberstes Geschoss wird farblich abgesetzt
  • 1,5 Stellplätze pro Wohnung

 

Herr Wolter:

 

Die Hinweise und Empfehlungen aus dem Bauausschuss sind weitestgehend berücksichtigt worden.

 

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Beschluss:

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick-lung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „Mehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegen-den Fassung vom Juni 2019 gebilligt.
     
  2. Der Entwurf der Satzung über den BebauungsplanMehrfamilienhausquartier Seebadstraße“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Gemeinden  wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

 

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren Frau Beate Sonnenburg und Frau Carola Fischer von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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