26.09.2019 - 11.1 Satzungsbeschluss über die Satzung zum vorhaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bollewick
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
- aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011 (GVOBl. M‑V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl“ in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
- die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 „Photovoltaikanlage Kiestagebau Wildkuhl“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Realisierung
Realisierung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde beim LK MSE als zuständige Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 26.11.2019 eingereicht.
Die Genehmigung wurde durch den LK MSE mit Bescheid vom 05.02.2020 erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 05/2020 am 07.03.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Ablauf des Bekanntmachungstages ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft getreten.
