Herr Priestaff als ältestes Mitglied der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit wird festgestellt. Die Gemeindevertretung ist nach § 30 Abs. 1 der KV M-V beschlussfähig.