17.12.2019 - 9.3 Satzungsbeschluss über die Satzung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) im Vernehmen mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
  2. die zusammen mit dem Bebauungsplan „An de Wisch“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
  3. die Begründung wird gebilligt.
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Der Satzungsbeschluss wurde öffentlich im Müritz-Anzeiger bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan ist somit rechtskräftig.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2107&TOLFDNR=38916&selfaction=print