Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Richter, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Stadtvertreter und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Stadtvertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.