17.09.2019 - 8.6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 17.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.
Frau Grumbach fragt was im Pkt. 4 des Beschlussvorschlags „verkürzt“ bedeutet.
Herr Tulke teilt mit, dass es sich dabei um einen Zeitraum von 14 Tagen handelt.
Herr Westerkamp stellt den Antrag in der Beschlussvorlage den B-Plan insofern zu ändern, dass auch Ferienwohnungen mit entsprechenden Auflagen zugelassen werden.
Frau Grumbach ist dafür, dass Gebiet als reines Wohngebiet zu behandeln. Herr Steinbeck, Herr S. Müller und Herr D. Wolter befürworten das.
Abstimmungsergebnis über den Antrag von Herrn Westerkamp:
Stimmen dafür: 1
Stimmen dagegen: 14
Stimmenthaltungen: 1
Somit ist der Antrag von Herrn Westerkamp abgelehnt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der geänderte Entwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 beschlossen. Der geänderte Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.
- Der geänderte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/ Müritz und die geänderte Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Be-bauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt.
