22.08.2019 - 9.1 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 22.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
Wortprotokoll
Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Die Ausschussmitglieder diskutieren ausführlich über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen. In den vergangenen Jahren waren jeweils 19.500 € im Haushalt veranschlagt. Die Einwohnerzahl betrug zum 30.06.2019 = 5.000 Einwohner. Die Mitglieder des Finanzausschusses sprechen sich für folgende Entschädigungssätze aus:
Aufwandsentschädigungen
Funktion | alte Beträge | neue Höchstbeträge lt. Verordnung | Entscheidung |
Präsident der Stadtvertretung § 5 Entsch-VO
| 270 €/mtl. | bis 300 €/mtl. | 270 €/mtl. |
Stellv. des Bürgermeisters § 6 Abs. 1 Entsch.-VO
| 1. Stellv. 150 €/mtl. 2. Stellv. 75 €/mtl. | bis 280 €/mtl. | 1. Stellv. 150 €/mtl. 2. Stellv. 75 €/mtl. |
Fraktionsvorsitzende § 10 Abs. 1 Entsch-VO
| 160 € /mtl. | 120 € /mtl. | 120 € /mtl. |
Gleichstellungsbeauftragte § 12 Entsch-VO
| 130 € mtl. | 130 € mtl. | 130 € mtl. |
Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse § 14 Abs. 3 Entsch-VO
| Hauptausschuss 25 € je Sitzungsteilnahme
anderen Ausschüsse 20 € je Sitzungsteilnahme
| 40,00 € je Teilnahme an Sitzungen
| 40 € |
Ausschussvorsitzende § 14 Abs. 3 Entsch-VO
| je geleitete Sitzung 40,00 € | in Höhe des 1 ½ fachen des Sitzungsgeldes je geleitete Sitzung max. 60,00 €
| 60 € |
Sockelbetrag Stadtvertreter § 14 Abs. 4 Entsch-VO
| / | max. 50,00 €/mtl.
| 40 €/mtl. für Fraktionsvorsitzende |
Die Ausschussmitglieder bitten die Verwaltung bis zur Hauptausschusssitzung zu prüfen, ob ein Sockelbetrag in Höhe von 40 € ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden gezahlt werden kann.
Zeitweiliger Ausschuss MüritzTherme
Die Mitglieder beraten über die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses „MüritzTherme“. Herr Mahnke erläutert, dass ein solcher Ausschuss maximal 7 Mitglieder haben kann. Davon müssen mindestens 4 Stadtvertreter sein. Die Hinzuziehung von sachkundigen Einwohnern ist möglich. Der Ausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Der Ausschuss hat die Frage zu beantworten, in welcher Form die MüritzTherme nach dem Jahr 2021 betrieben werden soll (Vertragsverlängerung mit Betreiber, Gründung Eigengesellschaft, Ausschreibung neuer Betreiber).
Die Mitglieder legen fest, dass der Ausschuss aus 7 Mitgliedern bestehen soll. Bis zur Hauptausschusssitzung soll in den Fraktionen beraten werden, wer in dem Ausschuss mitarbeitet. An den Sitzungen werden auch Mitarbeiter der Verwaltung (i.d.R. Bürgermeister und Amtsleiter) teilnehmen. Externe Berater können nach Bedarf hinzugezogen werden.
